Honorar für Heilpraktikerleistungen

Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Beratungs- und Behandlungskosten werden unmittelbar nach dem Termin in bar oder per ec-Karte bezahlt. Bei Bedarf wird eine Rechnung erstellt, die zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse/Krankenversicherung eingereicht werden kann. Die Rechnung wird auf dem Postweg zugesandt.

1. Termin:
Erstanamnese und Erstbehandlung: 120 €

Folgetermine:
Stundensatz: 80 €, Abrechnung nach Zeitaufwand

Hinweise zu Kostenerstattungsmöglichkeiten

Gesetzliche Krankenkassen

übernehmen leider keine Behandlungen durch den Heilpraktiker. Es besteht aber die Möglichkeit, zu einem meist geringeren Betrag, eine sogenannte Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen. Hier können Sie sich über die Möglichkeiten informieren:

http://www.heilpraktiker-leitfaden.info/zusatzversicherung/

Private Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.

Beihilfeberechtigte
erhalten oftmals (nicht in jedem Fall) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es aber große Unterschiede.

Bitte klären Sie möglichst im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung bzw. Beihilfe ab, welche Leistungen übernommen werden können.